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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag Atlanta Boardinghouse Leipzig (Hotel)

1. Geltungsbereich

a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über das mietweise Überlassen von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.

b) Die Unter- sowie Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

c) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung

a) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

b) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

c) Das Hotel haftet für seine Verpflichtung aus dem Vertrag, im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.

d) Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterialien den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen; das Hotel kann die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen.

e) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

f) Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsvereinbarung und positiver Vertragsverletzung.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

a) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

c) Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.

d) Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträgliche Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

e) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

f) Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine den Veranstaltungen angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

g) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

h) Der Veranstalter muss dem Hotel die endgültige Zahl der Teilnehmer mindestens 5 Werktage vor Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten. Abweichung der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahlen werden bis maximal 5 % berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt; darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters.

i) Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel von da ab das Bedienungsgeld aufgrund von Einzelnachweisen abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits eine Zeitdauer über Mitternacht hinaus berücksichtigt.

j) Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen wird eine Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.

k) Zeitungsanzeigen mit Hinweis auf Veranstaltungen im Atlanta Hotel International Leipzig, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung vom Atlanta Hotel International Leipzig. Bei Veröffentlichung ohne diese Zustimmung kann das Hotel die Veranstaltung absagen.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

a) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

b) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern dies nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels ist, oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

c) Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie der eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

d) Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden, oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

5. Stornierung von Veranstaltungen

Stornierungstag (Kalendertag) vor Anspruch des Hotels

Veranstaltung ohne Pauschale

a) 15. bis zum 21. Tag Berechnung der Miete entfällt, vorausgesetzt, das Hotel kann anderweitig vermieten. Bei Nichtvermietung tritt Punkt 5b in Kraft. Bei Gruppenzimmerbuchungen (ab 10 Personen) werden 25 % des Buchungswertes berechnet.

b) 8. bis zum 14. Tag Berechnung der Miete zuzüglich Ersatz von 35 % des entgangenen Umsatzes (Speisen), falls dieser noch nicht konkret festgelegt war gilt: Bankett-Mindestmenüpreis x Personenzahl. Bei Gruppenbuchungen werden 50 % berechnet.

c) bis zum 7. Tag Berechnung der Miete zuzüglich Ersatz von 70 % des entgangenen Umsatzes (Speisen), falls dieser noch nicht konkret festgelegt war gilt: Bankett-Mindestmenüpreis x Personenzahl. Bei Gruppenbuchungen werden 100 % berechnet. Die Höhe der Miete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels.

d) 6. bis zum Veranstaltungstag Berechnung der gesamten gebuchten Leistung zu 100 %.

Stornierungstag (Kalendertag) vor Anspruch des Hotels

Veranstaltung mit Pauschale

e) 21. bis zum 7. Tag Berechnung von 66 % des Gesamtpauschalpreises (ohne Zimmer und Frühstück) mit der Personenzahl multipliziert.

f) bis zum 7. Tag Berechnung des Gesamtpauschalpreises (ohne Zimmer und Frühstück) mit der Personenzahl multipliziert.

Eine kostenfreie Stornierung bzw. Teilstornierung ist bis zu 8 Wochen vor Anreise möglich. Nach Ablauf dieser Frist und für den Fall, dass das Hotel die Zimmer nicht anderweitig verkaufen konnte, werden wir Ihnen diese, laut unseren Geschäftbedingungen, in Rechnung stellen.

6. Rücktritt des Hotels

a) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

b) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt des Vertrages berechtigt.

c) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

- höhere Gewalt vorliegt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen: Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden.
- Das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsablauf, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- Ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

d) Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

e) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

a) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

b) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

c) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlicher Schaden entstanden ist.

8. Haftung des Hotels

a) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, -schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Leistungsmängel an dem Hotel auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

b) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.000,- sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 1.000,-. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von EUR (Versicherungssumme) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt von dieser Maßnahme Gebrauch zu machen.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).

c) Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

d) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder ein Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

e) Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

f) Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

9. Schlussbestimmung

a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

b) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

c) Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

d) Es gilt deutsches Recht.

e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


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